Erbfälle sind anfällig für Streit, besonders wenn es um wertvollem Schmuck geht. Häufig haben die verstorbenen Eltern in ihrem Testament zum beweglichen Nachlass nichts Besonderes geregelt. Sie hofften, dass sich ihre Kinder nach ihrem Tod schon einig werden. Zum beweglichen Nachlass gehören Wertgegenstände wie Schmuck, Uhren oder Bilder, Bücher, Besteck, Geschirr. In diesem Beitrag geht es um Schmuck.
Die Hoffnung ist meistens trügerisch. In der Realität mißlingt die friedfertige Verteilung von Ketten, Broschen oder Ringen. Es scheint in der menschlichen Natur zu liegen, dass das als begehrenswert erscheint, was auch ein anderer will. Interessiert sich eine Schwester für die Goldkette, so ist nahezu garantiert, dass diese plötzlich auch der anderen Schwester gefällt. Was kann man vorbeugend tun? Wie lässt sich der Streit vermeiden?
Drei Möglichkeiten, um Streit zu vermeiden
Jeder kann seinem Testament eine Liste beifügen, in der alle Gegenstände mit Namen versehen und Stück für Stück individuell verteilt werden. Dies ist oft sehr mühselig: hier zwei Ohrringe, dort ein Anhänger, eine Uhr…Das Verfallsdatum einer solchen Liste ist kurz, Ergänzungen oder Streichungen sind die Regel. Fachanwalt Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, schlägt zwei praxisnahere Verfahren vor. Sie sind einfach und funktionieren gut und sie stehen im Testament.
Erstens das „Wahlverfahren“. Es eignet sich vor allem bei zwei Kindern. Im Testament steht für den beweglichen Nachlass diese Anordnung: Der eine teilt, der andere wählt! Schneider: „Dies führt überraschenderweise häufig dazu, dass das Verfahren gar nicht angewandt werden muss, weil sich beide bereits vorab einig werden. Muss es doch angewandt werden, so wird derjenige, der teilt, tunlichst darauf achten, gleichwertige Pakete zu bilden.“
Zweitens das „Rundumverfahren“. Es passt gut, wenn mehr als zwei Kinder vorhanden sind. Die Eltern bestimmen im Testament, beispielweise in der Reihenfolge des Alters der Kinder, wer sich zuerst einen Gegenstand aussuchen darf, wer als Zweites usw…Haben alle sich einen Gegenstand ausgesucht, geht das Verfahren von vorne los. Steiner. „Auch hier ist es interessant, in der Praxis zu beobachten, dass die Kinder oft sagen, dies brauchen wir doch nicht und sich dann überraschenderweise schnell einig werden, ohne dass das Verfahren überhaupt durchgeführt werden muss.“
(Zitiert nach einer Pressemitteilung des Deutschen Forums für Erbrecht)
Ich finde es sehr gut, das „Wahlverfahren“ in das Testament aufnehmen zu lassen. Ich kenne mich mit Erbrecht noch nicht so gut aus, möchte aber in jedem Fall verhindern, dass ich mich mit meiner Schwester um Dinge streite. Ich werde meine Eltern bitten, das mit aufzunehmen. Wir sprechen offen über den Tod. https://www.kanzlei-nicklas.de/rechtsgebiete/fachanwalt-erbrecht-familienrecht-mediator.html