Jeder sollte ein Testament machen. Warum sagt Peter Schulz, Rechtsanwalt und Steuerberater bei WTS Private Steuerberatungsgesellschaft mbH München.
Testamentprofi: Nur jeder dritte Bundesbürger macht vor seinem Tod ein Testament oder schließt einen Erbvertrag. Was für eine Sorglosigkeit in einer so wichtigen Angelegenheit.
Schulz: Ich habe jahrzehntelange Erfahrung mit diesem Thema. Hinter dem Unwillen stehen meistens sehr banale Gründe. Emotional beschäftigt sich kaum jemand freiwillig mit dem eigenen Ableben.
Testamentprofi: Und scheut die Abfassung eines Testaments wie der Teufel das Weihwasser.
Schulz: Der (Irr)glaube, dass der Gesetzgeber alles richtig und gerecht regelt, verhindert es zusätzlich, die eigene Nachlassregelung anzugehen. Ein Testament zu machen, das alle Erben zufrieden stellt, ist eine komplexe, also schwierige Aufgabe. Auch das hält viele Menschen davon ab, die Initiative zu ergreifen. Erbrecht, EU-Erbrechtsverordnung, Gesellschaftsrecht, Eherecht, Güterstandsrecht, Erbschaftssteuer. Das muss alles berücksichtigt werden.
Testamentprofi: Beginnen wir mit einer unkomplizierten Situation. Ein junges Paar, ein Kind, macht kein Testament, weil keiner von ihnen ans Sterben denkt. Der Tod ist weit weg. Sie planen weiteren Nachwuchs. Dann ist ein Testament sowieso lästig. Es müsste bei zwei Kindern geändert werden. Diese Ansichten klingen sehr vernünftig!
Schulz: Sie sind aber sehr unvernünftig. Jedem von uns kann etwas Unerwartetes passieren. Stichwort Verkehrsunfall. Es ist für den zurückgebliebenen Partner zum Beispiel wichtig, dass der Güterstand geregelt wurde.
Testamentprofi: Jahre später dürften Nachlassthemen aktueller sein. In der Bekanntschaft ereigneten sich die ersten Schlaganfälle. Das macht dünnhäutiger. In der Frauenpresse und anderen Journalen sind Testament und Tod obendrein beliebte Ratgeber-Stichworte. Können beide beim Friseur lesen!
Gang zum Anwalt oder Notar
Schulz: Klar, nach solchen Erfahrungen sind Erbschaftsthemen nicht mehr tabu. Wieder hält ein banaler Grund das Paar davon ab, konkrete Regelungen zu treffen. Die Partner sind unsicher wie sie ein Testament formulieren sollen. Ein Dokument aus einem Formularbuch trifft nicht immer den eigenen Fall. Sie möchten ungern Rat einholen.
Testamentprofi: Sie kontaktieren einen Anwalt oder Notar.
Schulz: Dieser Fachmann konfrontiert sie mit einer umfangreichen Check-Liste. Er muss den Sachverhalt kennen lernen, um kompetent beraten zu können. Die Reaktion ist häufig totale Ablehnung. Einen fremden Menschen in alle Details ihres Lebens und ihres Eigentums einweihen? Dinge offen legen, die von ihnen bisher als unangenehm zur Seite geschoben wurde? Dies bedeutet Aufwand und Kosten. Dann lieber kein Testament.
Testamentprofi: Die eigenen Kinder sollen das Vermögen der Eltern nicht so genau kennen. Das kann auch ein Grund sein, um ein Testament zu meiden. Vielleicht steigen ihre Ansprüche, wenn sie den Wert der Immobilien oder des Wertpapierdepots kennen.
Schulz: Eigentlich wäre es sinnvoll, die möglichen Erben in die Nachlassplanung einzubeziehen, um spätere Streitereien zu vermeiden. Aber wann sind Kinder für solche Überlegungen im richtigen Alter? Keine leichte Entscheidung. Auch eine Aufstellung des Vermögens für einen Notar oder Anwalt ist mühsam und zeitaufwändig. Oft ein Grund, nicht zu beginnen.
Testamentprofi: Bei Veranstaltungen von Anlageberatern herrscht gespannte Aufmerksamkeit, solange Erfahrungen anderer Erblasser im Mittelpunkt stehen. Es ist so still, man könnte eine Nadel zu Boden fallen hören. Sobald es darum geht, Fachleute für den eigenenn geregelten Erbgang einzuschalten, regt sich geschwätziger Widerspruch. „Das kommt nicht infrage.“ „Diese Leute verlangen zu viel Geld.“
An der falschen Stelle gespart
Schulz: Ihre Beobachtung ist zum Teil richtig. Sogar sehr reiche Menschen sagen sich: Wozu so viel Geld ausgeben? Wozu sich mühen? Nach unserem Tod sollen sich unsere Erben auseinandersetzen, uns hat es nicht mehr zu kümmern. Der Gesetzgeber hat ja alles gelöst. Aus Erfahrung kann ich nur warnen: Bei der gesetzlichen Regelung kann eine Lösung herauskommen, welche die Erblasser ganz und gar nicht wollten. Denken Sie an den Fall, dass die Ehefrau oder der Ehemann als Miterben nicht mehr im Haus oder in der Wohnung der Familie wohnen bleiben dürfen. Ein Testament hätte dies mit einer entsprechenden Klausel verhindern können.
Testamentprofi: Die Fantasie reicht zu Lebzeiten oft nicht aus, worüber sich Erben streiten könnten.
Bei Rückfragen erreichen Sie den Autor unter dieser mail-Adresse: peter.schulz.ext@wts.de
Mir war nicht klar, dass nur ein Drittel der deutschen Bürger vor ihrem Tod ein Testament machen. Meine Eltern sind gerade in Rente gegangen, und in letzter Zeit habe ich gehört, wie sie über die Idee der Testamentserrichtung diskutierten. Ich werde ihnen sagen, dass sie mit einem Anwalt sprechen sollen, denn jeder sollte ein Testament machen, wie es hier erklärt wurde. https://www.rechtunger.at/st-johann-im-pongau/
Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Streit ums Erbe. Meine Oma war vor kurzem bei einem Anwalt für Erbrecht und möchte nun ihr Testament aufsetzen, um spätere Konflikte zu vermeiden. Gut zu wissen, dass nur jeder Dritte vor seinem Ableben ein Testament erstellt. https://www.schnell-kollegen.de/kanzlei-fuer-erbrecht
Sie haben sehr geschickt in Ihrem Kommentar den Link zu Ihrem Notariat gesetzt. Diese Art versteckter Werbung weise ich zurück.