Frage: Kann ein notariell beglaubigtes und hinterlegtes Testament durch ein neues handschriftliches ersetzt werden?
Antwort: Ja, Sie müssen lediglich das notarielle Testament bei der Hinterlegungsstelle abholen. Laut Gesetz bedeutet das zwingend den Widerruf dieser letztwilligen Verfügung. (§ 2256 BGB). Vorausgesetzt, der oder die Verfasser des Testaments sind bei der Rückgabe geistig fit. Weiterhin muss es persönlich an den Verfasser (oder die Verfasser) zurückgegeben werden. Das Testament mit einem neueren Datum ist dann gültig. Es kann wahlweise zu Hause aufbewahrt oder wieder amtlich hinterlegt werden.
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