ERB-O-Mat Testamente sind nicht Couture, nicht hohe Kunst, aber solides Handwerk von der Stange.
Es geht um das Angebot des Hamburger Rechtsanwalts Kai Sudmann, Testamente am Internet zu erstellen. Das Verfahren heißt ERB-O-Mat. Wenn Sie die Seite aufrufen, lesen Sie die Aufforderung „Gestalten Sie Ihr eigenes Testament.“ Und das Versprechen: „Flexibel. Sicher, Preiswert.“ Die notwendigen Schritte illustriert ein Trickfilm mit der fiktiven Erblasserin „Katrin“: Sie füllt einen kurzen Fragebogen mit ihren eigenen Daten aus und der Summe, die sie vererben möchte. Es ist ihr „Nachlassvermögen“. Es folgen in einer übersichtlichen Grafik die Felder für die engeren Familienmitglieder – Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern, auch Kinder, welcher der Partner mit in die Ehe gebracht hat usw. Das Ausfüllen der Namen und Geburtsdaten erfordert Geduld und Zeit, aber ein Testament formuliert niemand jeden Tag. Es ist auch möglich, die eingegebenen Daten zu speichern und an einem anderen Zeitpunkt fortzufahren.
Ist das Netz sicher?
Zwar versichert ERB-O-Mat Erfinder Sudmann glaubhaft, dass die Daten „sicher“ sind. Aber das Misstrauen, dem Netz eine Fülle persönlicher Informationen anzuvertrauen, ist nachvollziehbar. Deshalb springen zahlreiche Interessenten während des Ausfüllens ab. Es gibt aber einen einfachen Ausweg. Man kann in das Diagramm falsche Namen eingeben. An den Quoten ändert sich dadurch nichts. Wenn man das Testament am Ende mit der Hand abschreibt, heißt es allerdings aufzupassen und die richtigen Namen einzufügen.
Sind die Personalien ausgefüllt, erscheinen in der Tabelle die Erb- und Pflichtanteile – wahlweise als Quote oder Eurobeträge- für jedes einzelne Familienmitglied. Das ist übersichtlich und das ist kostenlos. Es folgt ein ebenfalls kostenloser Fragenkatalog, zum Beispiel ob man Geld- oder Sachvermächtnisse in das Testament aufnehmen will. Hier zeigen sich die Grenzen dieser Testamentgestaltung. Trage ich zum Beispiel „Geldvermächstnis“ in Höhe von jeweils 10 000 Euro für Enkel Helmut und für Freundin Ute Müller ein, werden diese beiden Beträge in die Schablone korrekt aufgenommen. Schreibe ich „Wohnung“ für Helmut und „Perlenkette“ für Ute ergeben sich Schwierigkeiten. Es ist notwendig, im Testament die Wohnung detailliert zu beschreiben, ebenso die Perlenkette, wenn zum Erbe mehrere Perlenketten gehören. Individuelles kann der ERB-O-Mat nicht leisten.
Das Gesetz verlangt Handschrift
Das Versprechen „rechtssicher“ trifft zu, weil die Formulierungen in dem abschließenden Entwurf juristisch abgewogen und eindeutig sind. Für den Preis von 59,50 inkl MWST besteht zusätzlich die Möglichkeit, Anwalt Sudmann anzurufen oder anzumailen und ihm Fragen zu stellen, wenn Sie zum Beispiel Verständnis-Schwierigkeiten haben. Eine Beratung, zum Beispiel zum Steuerrecht, kann man für 59,90 Euro nicht erwarten.
Ihre Arbeit ist mit der Überweisung des Geldes nicht zu Ende. Sie müssen sich hinsetzen und Wort für Wort des endgültigen und bezahlten Entwurfs abschreiben und unterschreiben. So schreibt es der Gesetzgeber vor. § 2247 BGB verlangt neben der Angabe des Datums und des Ortes die „Eigenhändigkeit“ des Testaments. Sonst ist es ungültig
Daumen rauf oder Daumen runter für den ERB-O-Mat? Daumen rauf, weil er für 59.90 eine gute Grundlage ist, sich fundiert und strukturiert über das eigene Testament und die eigenen Erben Gedanken zu machen. Ich empfehle nicht, den Entwurf eins zu eins zu übernehmen. Die Vielfalt, welche die Abfassung eines Testaments bietet, ist nicht optimal in ein Schema zu pressen.