„Blut ist ein ganz besonderer Saft“, sagt Mephisto in Goethes Faust und fordert ihn auf, ihren Pakt mit einem Tröpfchen Blut zu unterschreiben.
„Ein Testament ist ein ganz besonderes Papier“. Das würden Notare und Anwälte gerne ihre Mandanten einschärfen, obwohl diese nicht mit Blut unterschreiben müssen. Es genügen Tinte oder ein Kugelschreiber. Ein Testament ist ein hochkarätiges Wertpapier! Das machen sich viele Erblasser nicht klar und gehen zu unbedacht mit ihrem Letzten Willen um.
Dieses ‚Wertpapier‘ entfaltet seine Dynamik nur, wenn es in die Hände kommt, für die es bestimmt ist. Der richtige Erbe nuss das Testament auch finden. Das beste Testament nützt nichts, wenn es niemand kennt. Vor allem für Alleinstehende ist dies häufig ein praktisches Problem. Dr. Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht in München und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. berichtet: „ Aus meiner eigenen anwaltlichen Praxis kenne ich Fälle, in denen bei hochvermögenden Erblassern ein Testament erst nach Jahren und durch Zufall in ihren persönlichen Papieren gefunden wurde.“
Ein anderes heißes Thema sind Testamente, die absichtlich verschwinden. Das ist zwar strafbar, doch seit Jahrhunderten kennen die Menschen den Spruch: Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter.
Das ist Testaments-Alltag: Der Letzte Wille liegt gut sichtbar auf dem Schreibtisch in einem Umschlag mit der Aufschrift „Persönliches Dokument.“ Das darin aufbewahrte Testament beschneidet das üppige Vermögen des einzigen gesetzlichen Erben zu Gunsten einer Stiftung der Katholischen Kirche. Wer findet dieses Testament als erster nach dem Erbfall? Häufig ist es dieser gesetzliche Erbe, weil er Zutritt zur Wohnung der Verstorbenen/des Verstorbenen hat. Wird er seine rechtliche Verpflichtung erfüllen und die Verfügung akzeptieren? Oder vernichtet er das Testament, wohlwissend, dass dies zwar strafbar ist, ihm aber nie nachgewiesen werden kann? Es ist anzunehmen, dass die Kirche von diesem Nachlass nie etwas bekam.
Die Situation ist nicht besser, wenn das Testament im Banksafe liegt. Falls niemand von dem Testament im Banksafe weiß, würde das Nachlassgericht dem gesetzlichen Erben einen Erbschein erteilen und dieser würde dann – ganz allein – Zutritt zum Safe erhalten.
Es ist also ein grober Fehler, nach Abfassen des Letzen Willens zu glauben, damit wäre die Arbeit getan. Die Sicherstellung, dass dieser Letzte Wille nach dem eigenen Tod auch ausgeführt werden kann, ist genauso wichtig.
Die Hinterlegung beim Amtsgericht ist zum Beispiel ein Garantieschein, dass ein Testament sicher aufbewahrt und korrekt geöffnet wird.