Der Rechtsstreit zwischen Fiona Streve-Mülhens Achenbach aus der Duftwasserdynastie 4711 und der gemeinnützigen Stiftung Mehl-Mülhens endete vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit einer krachenden Niederlage der Stiftung. Die Familie bekommt Zugang zu der vor ihr geheim gehaltenen Satzung.
Zur Vorgeschichte: Vor fast 40 Jahren hatte ihre Großtante. die reiche, aber kinderlose Maria Mehl-Mülhens, ihr gesamtes Vermögen der gemeinnützigen, von ihr errichteten Stiftung Mehl-Mülhens vererbt. Die alte Dame wollte über ihren Tod hinaus die Vollblutzucht in ihrem geliebten Gestüt Röttgen fördern und vermachte auch die dazugehörige Rennbahn, sowie Forst- und Landwirtschaft der Stiftung. Die Familie akzeptiere die Entscheidung. Im Testament wurde ihr offenbar ein Sitz im Stiftungsvorstand zugesichert.
Der langjährige CEO der Stiftung, der angesehene Anwalt Dr. Günter Paul, hielt 36 Jahre die Familie auf Abstand und verweigerte ihr einen Posten im Vorstand. Er setzte sich – so der Vorwurf von Fiona Streve-Mülhens Achenbach – über weitere Bestimmungen des Testaments hinweg. Zum Beispiel würden Altersgrenzen nicht eingehalten. Günter Paul ist heute der Geschäftsführer der Stiftung. („Ihm ist die Geschäftsführung übertragen“, heißt es auf der Webseite.) Sein Alter: 83 Jahre! Die Großnichte der Stifterin vermutet, dass der Inhalt der Satzung zum Vorteil des Stiftungsmanagement und entgegen den Verfügungen der Stifterin geändert wurden. Das möchte sie überprüfen. Zusätzlich klagte sie den Familienvorstandsposten ein.
Doch Bitten verhallten, Briefe blieben erfolglos. Am 5. Mai 2022 reichte Ihr Anwalt Eberhard Rott (Rott legal) Klage beim Landgericht Köln gegen den Vorstand der Stiftung ein. testamentprofi.de berichtete am 17. Juni 1922 ausführlich über die Klagepunkte.(Klage gegen Mehl-Mülhens-Stiftung/Gestüt Röttgen)
Dem Stiftungsvorstand gelang es, die lästige Fragerin 21 Monate lang zu blockieren. Gegen das Landgerichtsurteil zu Gunsten von Fiona Streve-Mühlhens Achenbach wurde Rechtsbeschwerde eingelegt. Ebenso gegen die Bestätigung des Urteils durch das Oberlandesgericht. Doch der Widerstand war vergebens. Am 22. Februar 2024 hat der BGH als oberste Instanz die Rechte der Familie bestätigt. Klägerin Fiona Streve-Mühlhens Achenbach: „Man muss uns Einsicht in die Satzung gewähren“.
Jetzt wird es spannend. Warum hat sich die Stiftung so vehement gegen die Familienrechte gewehrt? Fortsetzung folgt!
Heißt Dr. Günter Paul wird wegen Untreue verklagt, 5 Jahre Haft oder Entschädigungszahlung, verliert seine Zulassung als Anwalt?
Entschuldigung, dass ich erst heute antworte. So weit, dass es zu einer Anklage kommt, ist es noch nicht.
Es wird zur Zeit geklärt, welche Änderungen vorgenommen wurden und welche davon nicht mit dem Testament übereinstimmen.
Es ist ein langer Weg, weil offenbar die Stiftungsaufsicht nicht sehr aufgeschlossen ist. Ich verfolge den Streit weiter, kenne auch den
Anwalt und werde im Herbst weiter berichten. Vielen Dank für Ihr Intresse. Heide Neukirchen