Wer Haus, Wohnung oder Grundstück vererben oder verschenken möchte, muss ein wichtiges Datum im Blick haben. Es ist der 31. Dezember 2021. Nicht wegen einer chicen Sylvesterparty. Es geht um etwas sehr Profanes, aber außerordentlich Wichtiges: Die gültigen Bodenrichtwerte. Sie sind die Grundlage für die Bemessung der Erbschafts- und der Schenkungssteuer.
Ab 1. Januar 2022 gelten neue Bodenrichtwerte. Sie werden zur Zeit von den zuständigen Gutachterausschüssen erhoben. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise in vielen Städten und Gemeinden ungebremst. Immobilienbesitzer können an ihren fünf Fingern abzählen, dass die Bodenrichtwerte und damit die Quadratmeterpreise nach der neuen Veranlagung höher liegen werden als die bisher gültigen. Das kommt einer Steuererhöhung gleich. Wer konkrete Pläne hat, Immobilien an künftige Erben abzugeben, sollte damit nicht warten.
Er sollte handeln.
(Die nächste Aktualisierung der Bodenrichtwerte erfolgt am 1. Januar 2024)