Wenn Ehepartner ihr Testament gemeinsam formulieren, wird oft entschieden, dass der länger Lebende das gesamte Vermögen des Partners erbt und die Kinder zunächst leer ausgehen. Sie werden als Schlusserben oder Nacherben eingesetzt. Die Konstruktion ist bekannt als Berliner Testament. Die Kritik daran: Unflexibel und keine Möglichkeit, die Erbschaftssteuerfreibeträge, vor allem der Kinder, auszunutzen. Das „Supervermächtnis“…