Wer Haus, Wohnung oder Grundstück vererben oder verschenken möchte, muss ein wichtiges Datum im Blick haben. Es ist der 31. Dezember 2021. Nicht wegen einer chicen Sylvesterparty. Es geht um etwas sehr Profanes, aber außerordentlich Wichtiges: Die gültigen Bodenrichtwerte. Sie sind die Grundlage für die Bemessung der Erbschafts- und der Schenkungssteuer. Ab 1. Januar 2022…