Frage: Wir leben in einer Partnerschaft und möchten Vorsorge treffen, wenn einer von uns stirbt. Unsere Bekannten raten zu einer Lebensversicherung. Ist das ein kluger Schritt?
Antwort: Mit einer Risikolebensversicherung können sich Paare und Familien für den Todesfall eines Partners finanziell absichern. Stirbt die versicherte Person, zahlt die Risikolebensversicherung den Hinterbliebenen einen vorab festgelegten Geldbetrag (Stichwort: Todesfallsumme).
Bei verheirateten Partnern fällt auf die Todesfallsumme aufgrund der hohen Freibeträge faktisch keine Erbschaftssteuer an. Bei unverheirateten Paaren ist die Situation eine andere. Sie haben geringere Freibeträge.Um die Erbschaftssteuer zu sparen, sollten sich insbesondere unverheiratete Partner„über Kreuz“ versichern. Beispiel: Um das Leben der Frau zu versichern, schließt der Mann eine Risikolebensversicherung ab. Er wird Versicherungsnehmer. Der entscheidende Punkt: Als versicherte Person wird seine Lebensgefährtin in den Vertrag aufgenommen. Stirbt sie, erhält der Mann die Todesfallsumme, ohne darauf Erbschaftssteuer zahlen zu müssen, weil die Leistung an ihn als Versicherungsnehmer ausbezahlt wird. Dasselbe Muster klappt umgekehrt. Versicherte Person wird der Lebensgefährte. Stirbt er, erhält sie die Todesfallsumme ohne Erbschaftssteuer, weil die Leistung an sie als Versicherungsnehmerin ausbezahlt wird. Es ist äußerst wichtig, wer Versicherungsnehmer und wer die versicherte Person ist.