Die geliebte birmesische Katze Choupette gehört zu den Erben des Modeschöpfers Karl Lagerfeld. In Interviews zu seinen Lebzeiten hatte der Kreativdirektor von Chanel daran keinen Zweifel gelassen. Er beteuerte, er werde der weisshaarigen Schönheit und Muse für die Kollektion „Choupette in love“ einen Teil seines Vermögens hinterlassen.Die Summe dürfte selbst die Ansprüche einer verwöhnten Luxuskatze um ein Vielfaches übersteigen. Lagerfelds Vermögen wird auf rund 300 Millionen Dollar geschätzt.
Wäre es auch in Deutschland möglich, ein Tier zum Erben/zur Erbin zu machen? testamentprofi bat Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der „Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögenssorge“ um eine Stellungnahme.
Die Antwort: „In Deutschland können sie Tiere nicht direkt als Erben einsetzen. Wer das möchte, muss auf Hilfskonstruktionen zurückgreifen. Beispielsweise können sie als Erblasser eine Person oder eine gemeinnützige Institution als Erbe einsetzen (Tierheim usw). Über Auflagen und Bedingungen sowie eine kontrollierte Testamentsvollstreckung kann man vorsorgen, dass ein geliebtes Tier nach dem eigenen Tod optimal versorgt wird.
§ 90a BGB stellt Tiere zwar nicht mit den „Sachen“ gleich, dies macht Tiere aber gleichwohl nicht für Personen, die erben können.
In der Praxis ist es oft problematisch, wenn in laienhaft formulierten Testamenten Tiere als Erben benannt sind. Dies führt dann zu Auslegestreitigkeiten, ob die gesetzlichen Erben den Nachlass erhalten oder die Tiere in irgendeiner Form am Nachlass zu beteiligen sind.“
In den USA leben besonders viele exaltierte Tierbesitzer. Sie gründen gerne einen Trust, um das Wohl des Katzen- oder Hundelieblings nach dem eigenen Tod sicherzustellen.
Ich will die Katze heiraten! Miao!