Kann man Bitcoins vererben. Selbsverständlich! Der Erbe muss allerdings höchst aufmerksam sein. Wer einen solchen Zettel im Nachlass findet, sollte ihn auf keinen Fall in den Papierkorb werfen. Es könnten sich dahinter vererbte Kryptowährungen wie Bitcoins sein, die wertvoller sind als die Aktien im Depot. Das Foto zeigt ein Paper Wallett mit einem mehr als 50 Zahlen und Buchstaben langen Schlüssel , dem „privat key“. Er ist das zentrale Zugangs-Scharnier zu den Kryptowährungen im Besitz der oder des Verstorbenen. Die Information kann u.a. auch auf einem Stick gespeichert werden. Wahrscheinlich liegt der Stick im Safe. Dort liegt er richtig, um die wichtige Information für den Erben der Bitcoins vor Diebstahl zu schützen.
Auf dem 12. Testamentvollstreckertag am 20. November in Bonn waren Kryptowährungen ein Trend setzendes Thema. Bitcoins sind die bekanntesten, u.a. auf Grund ihres Höhenflugs und des aktuellen Wertverfalls. Inzwischen sind jedoch ein Dutzend Kryptowährungen auf dem Markt. Es gehört zur Hauptaufgabe eines Testamanentsvollstreckers, ein lückenloses Nachlassverzeichnis anzufertigen. Er haftet, wenn er Bitcoin & Co. aus Fahrlässigkeit nicht gefunden hat.
Wer eine Erbschaft ohne Testamentvollstrecker antritt, sollte ebenfalls wachsam sein. Nachlässe von Verstorbenen können voller Überraschungen stecken. Alexander Knauss , Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Bonn, orakelte in seinem Vortrag: „Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Bitcoin & Co im Nachlass befinden, ist derzeit noch nicht sonderlich groß, nimmt aber stetig zu.“