Frage: Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar? Die Angaben, die ich bekomme, schwanken zwischen 20 und über 1000 Euro. Können Sie mir diesen Quantensprung erklären?
Antwort: Die Kosten sind gesetzlich vorgeschrieben und hängen vom Vermögen des Vollmachtgebers und der Ausgestaltung der Vollmacht ab. Sie können mit einer fertig formulierten Generalvollmacht zum Notar gehen und ihn bitten, nur die Unterschrift zu prüfen und zu beglaubigen. Für ein Vermögen von 50 000 € kostet die Beglaubigung 20 €. plus MWST. Bei 250 000 € steigt die Summe auf 45 € plus MWST usw. Bei einer Beurkundung formuliert der Notar selbst die Generalvollmacht. Sein Arbeitsaufwand ist größer. Die Gebühren richten sich wiederum nach den Werten, um die es in der Vollmacht geht. Bei 50 000 kostet die Beurkungen 95 €+ MWST, bei 250 000 € stehen auf der Rg. 219 € + MWST. Die Rechnung, die Ihnen der Notar stellt, werden bei 1.700 Euro gedeckelt.
Frage mich weshalb eine Beglaubigung einer selbst erstellten Generalvollmacht oder Testament
nicht bei einer örtlichen Behörde möglich ist? Das Dokument wird nicht inhaltlich geprüft, sondern nur die Unterschriften beglaubigt. Es gibt Institutionen die Dokumentenunterschriften beglaubigen.
Ausgeschlossen, Generalvollmachten, Testamente, Vorsorgevollmachten.
Zweite Frage, warum ist das so? Eine Behördenbeglaubigung sollte auch bei Gericht anerkannt werden. Notarkosten für Beglaubigungen nach festgelegten Gebührenordnungen verstehe ich eh nicht. Kosten sollten, wie bei anderen Dienstleistungen nach Aufwand, nicht nach Summen festgelegt werden.