Es ist nie zu früh für ein Testament.
Mit dem ERB-O-Mat gestalten Sie Ihr Testament selber – rechtssicher und flexibel.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was mit Ihrem Lebenswerk geschehen soll, wenn Sie einmal nicht mehr sind? Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, überlässt die Aufteilung des Erbes den gesetzlichen Regelungen. Das ist aber nicht unbedingt in Ihrem Interesse als zukünftiger Erblasser.
Gerade bei Patchwork-Familien oder wenn der Erblasser keine Kinder hat, kann es passieren, dass jemand erbt, der dem Verstorbenen kaum bekannt war. Menschen, die dem Verstorbenen wichtig waren, gehen oft leer aus – nicht selten ist das der Lebenspartner. Um das zu vermeiden, oder weil ein Teil des Erbes einer guten Sache vermacht werden soll, suchen viele Menschen den Rat eines Spezialisten.
Kai Sudmann ist Fachanwalt für Erbrecht und hat im Laufe seines Berufslebens viele Menschen bei der Ausgestaltung des Testaments beraten. Seine Erfahrung hat er nun in den Dienst eines genialen Projekts gestellt. Kai Sudmann: „Jeder Mensch sollte seinen Nachlass individuell gestalten, damit er in die richtigen Hände kommt. Natürlich hat nicht jeder die Zeit und die finanzellen Mittel, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Als ich überlegte, wie man jedem den Zugang zu einem individuellen, rechtssicheren Testament schaffen kann, kam mir die Idee zum ERB-O-Mat“
15 Monate hat es gedauert, bis das Projekt konzipiert und umgesetzt war. Seit dem 1. August ist der ERB-O-Mat nun online abrufbar unter www.erb-o-mat.de. Was erwartet Sie dort? Zunächst einmal etwas Arbeit, bis die Daten der lieben Verwandschaft eingetragen sind. Das Ergebnis ist spannend: Der ERB-O-Mat stellt die gesetzliche Erbfolge grafisch dar – mit dem Erbanteil jeder Person als Quote oder mit dem genauen Eurobetrag. Auch die gesetzlichen Pflichtteile – den Anteil, den enge Verwandte in jedem Fall bekommen- können angezeigt werden.
Auf dieser Basis kann nun über eine Reihe von einfachen Fragen ein ganz persönliches Testament erstellt werden. Sollte es einmal kompliziert werden, bietet Kai Sudmann persönlich seine Unterstützung an. Das Ergebnis ist mit einem vom Rechtsanwalt konzipierten Testament durchaus vergleichbar, kostet aber einen Bruchteil. Die Darstellung ist kostenlos, genauso wie das Gestalten der Testamentsvorlage. Erst wenn diese gespeichert oder gedruckt wird, fällt eine Gebühr an. Kai Sudmann: „Spätestens wenn man eine Familie gründet, ist es Zeit, über ein Testament nachzudenken. Mit einem Augenzwinkern fügt er hinzu: „Mit dem ERB-O-Mat gibt es auch keine Ausrede mehr.“