Ihre Frage: Ich habe von meinen Eltern ein Haus und 50.00 Euro Bargeld geerbt. Es gibt Familienmitglieder, die mir die Erbschaft neiden und mit nervigen Fragen die Nase in mein Erbe stecken möchten. Wie soll ich mich verhalten?
Antwort: Die weitverbreitete Meinung, ein Erbe sei niemandem Rechenschaft schuldig, ist falsch. Sie sind nach dem Gesetz einem genau definierten Personenkreis zur Auskunft verpflichtet. Nämlich Miterben oder Nacherben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern. Wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, übernimmt er diese Verpflichtung und erstellt als erstes ein Nachlassverzeichnis. Es kommt in ihrem konkreten Fall darauf an, ob andere Personen ein berechtigtes Interesse haben, an ihrem Erbe beteiligt zu werden. Nervige Fragen können also vollkommen berechtigt sein.