Frage: Meine Eltern sind gestorben. Ich bin der einzige Sohn und habe u.a. ihr Haus geerbt. Stimmt es, dass ich dafür keine Erbschaftssteuer zahlen muss?
Antwort: Es stimmt, die Erbschaftssteuer entfällt, wenn Sie eine wichtige Voraussetzung erfüllen. Sie müssen binnen sechs Monaten selbst in das Haus einziehen und dort wohnen. Die Frist von sechs Monaten ist unbedingt einzuhalten. Die meisten Argumente, weshalb sich der Einzug verzögert, werden nicht anerkannt. Wenn die Handwerker nicht pünktlich kommen, sparen sie sich Ärger, wenn sie fristgerecht einziehen und später renovieren.