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Schlagwort: Testamentsvollstreckeranordnung

Unternehmer Roland Berger spricht exclusiv über sein Testament und sein Erbe.

7. Mai 2019 12:00

Testament und Erbe: Wer diese Büroetage in der Münchner Maximilianstrasse betritt, steht spontan unter einem anderen Eindruck als dieses Thema. Ich taxiere die Höhe der Wände. Bereits im Gang reichen die Bilder vom Boden bis fast zur Decke. Roland Berger, der Hausherr, ist ein engagierter Sammler moderner Kunst. Einer seiner Freunde heißt Georg Baselitz. Er…

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Für das Verprassen habe ich nicht das geringste Verständnis. Erben ist eine Glückssache. Aber das ist kein Recht, es zu vergeuden.

Ferdinand Piech, Automanager, gestorben Ende August 2019

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Frage: Ich habe mein Testament handschriftlich zu Hause gemacht, also ohne großen Aufwand. Das Erbe ist nicht groß, aber einige Zuwendungen sind mir wichtig. Ich lebe allein. Wo verwahre ich den Umschlag?

Antwort: Wichtiger als der Ort, wo sich der Umschlag mit dem Testament befindet, ist die Weitergabe der Information. Sicherlich haben Sie eine Vertrauensperson, der Sie den Aufbewahrungsort nennen können. Nach Ihrem Tod ist es dann möglich, ohne suchen und fragen Ihren letzten Willen umzusetzen. Für pauschal 75 Euro können Sie das Testament auch beim Amtsgericht ihres Wohnorts hinterlegen. Die Höhe der Gebühr ist unabhängig von der Größe des Erbes. Sobald das Gericht die Bekanntgabe Ihres Todes erhalten hat, eröffnet es das Testament und benachrichtigt Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte, wenn dieser Personenkreis in Ihrem Testament eine Rolle spielt. Das ist die sichere Lösung.

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